

Feuerwerk
Zuständige Abteilung: Sicherheit und Gesundheit Zuständiger Bereich: Sicherheit Verantwortlich: Steffen, Nadine
Das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk ist nur in der Nacht vom 1. August auf den 2. August und in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar gestattet. Für besondere Veranstaltungen kann die Abteilung Sicherheit und Gesundheit das Abbrennen von Feuerwerk bewilligen, aber nur bis 22.00 Uhr.
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