

Klein- und Mittelverkaufspatent (Alkohol)
Zuständige Abteilung: Sicherheit und Gesundheit Zuständiger Bereich: Sicherheit Verantwortlich: Steffen, Nadine
Wer Handel mit alkoholhaltigen Getränken betreiben will, benötigt ein Patent für den Klein- und Mittelverkauf. Das Patent für den Klein- und Mittelverkauf berechtigt zum Verkauf von alkoholhaltigen Getränken an Endverbraucher. Es wird erteilt, wenn eine einwandfreie Führung des Betriebes gewährleistet ist und der Patentinhaber handlungsfähig ist.
Das Gesuch benötigt folgende Beilagen:
Das Gesuch ist schriftlich mit allen Unterlagen vier Wochen vor der Betriebsaufnahme bei der Abeilung Sicherheit und Gesundheit einzureichen. Preis: 150.00
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