

Abmeldung
Zuständige Abteilung: Sicherheit und Gesundheit Zuständiger Bereich: Einwohnerkontrolle Verantwortlich: Weiss, Petra Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen: • Schriftenempfangsschein Wenn Sie einer anderer Staatsbürgerschaft angehören, benötigen wir von Ihnen: • Ausländerausweis
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