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Abmeldung

Zuständige Abteilung: Sicherheit und Gesundheit
Zuständiger Bereich: Einwohnerkontrolle
Verantwortlich: Weiss, Petra

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden.

Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

• Schriftenempfangsschein


Wenn Sie einer anderer Staatsbürgerschaft angehören, benötigen wir von Ihnen:

• Ausländerausweis

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