

Betreibungsamt
Zuständige Abteilung: Betreibungsamt Betreibungsbegehren Mit dem Betreibungsbegehren wird eine Betreibung eingeleitet. Das Begehren des Gläubigers ist schriftlich beim Betreibungsamt am Wohnsitz des Schuldners einzureichen. Bei einer Grundpfandbetreibung ist das Begehren dem Betreibungsamt einzureichen, wo das Grundstück liegt.
Wenn der Schuldner kein Rechtsvorschlag erhoben hat oder der Rechtsvorschlag beseitigt wurde, kann das Fortsetzungsbegehren nach Ablauf der 20 Tage gestellt werden. Fortsetzung auf Konkurs
Verwertungsbegehren Das Verwertungsbegehren kann nur gestellt werden, wenn eine Forderung / Sache eingepfändet wurde. Das Begehren muss innert Frist (ist in Pfändungsurkunde angegeben) gestellt werden. Gesuch um Eröffnung des Konkurses Nach Erhalt der Konkursandrohung kann dem Schuldner der Konkurs eröffnet werden.
Begehren um Aufnahme eines Retentionsverzeichnisses Aufnahme eines Inventars, das als Faustpfand gilt.
Schlichtungsgesuch Für die Beseitigung des Rechtsvorschlags.
Rechtsöffnungsbegehren (Eidg. Formulare) Rechtsöffnungsbegehren (kant. Formulare) Für die Beseitigung des Rechtsvorschlags.
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