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Betreibungsamt

Zuständige Abteilung: Betreibungsamt

Betreibungsbegehren
Mit dem Betreibungsbegehren wird eine Betreibung eingeleitet.
Das Begehren des Gläubigers ist schriftlich beim Betreibungsamt am Wohnsitz des Schuldners einzureichen.
Bei einer Grundpfandbetreibung ist das Begehren dem Betreibungsamt einzureichen, wo das Grundstück liegt.

  • Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Formulars, dass das genaue Datum ab wann ein Zins erhoben wird, angegeben werden muss. (nur falls ein Zins erhoben werden möchte)
  • Bei Solidarforderungen (z.B. Mietzins) ist für jeden Solidarschuldner ein Begehren auszufüllen.
  • Der Forderungsbetrag ist in Schweizer Währung anzugeben.
  • Nach dem Einreichen des Betreibungsbegehren wird dem Schuldner ein Zahlungsbefehl zugestellt. Der Schuldner kann innert 10 Tagen Rechtsvorschlag erheben oder kann die Forderung innert 20 Tagen bezahlen.
Fortsetzungsbegehren
Wenn der Schuldner kein Rechtsvorschlag erhoben hat oder der Rechtsvorschlag beseitigt wurde, kann das Fortsetzungsbegehren nach Ablauf der 20 Tage  gestellt werden.

Fortsetzung auf Konkurs

  • Einer im Handelsregister eingetragenen Person stellt das Betreibungsamt eine Konkursandrohung aus.
Fortsetzung auf Pfändung

  • Einer im Handelsregister eingetragenen Person wird nur bei einer öffentlich rechtlichen Forderung die Pfändung angedroht.
  • Bei einer nicht im Handelsregister eingetragenen Person läuft die Betreibung immer auf Pfändung.

Verwertungsbegehren
Das Verwertungsbegehren kann nur gestellt werden, wenn eine Forderung / Sache eingepfändet wurde. Das Begehren muss innert Frist (ist in Pfändungsurkunde angegeben) gestellt werden.



Gesuch um Eröffnung des Konkurses
Nach Erhalt der Konkursandrohung kann dem Schuldner der Konkurs eröffnet werden.



  • Muss beim Bezirksgericht Hinwil gestellt werden.

Begehren um Aufnahme eines Retentionsverzeichnisses  
Aufnahme eines Inventars, das als Faustpfand gilt.

  • Eine Retention kann nur für gewerblich benutzte Räume (Art. 268 OR) und für Forderungen aus einer Stockwerkeigentümergemeinschaft (Art. 712k ZGB) verlangt werden.

Schlichtungsgesuch
Für die Beseitigung des Rechtsvorschlags.

  • Ist beim Friedensrichter einzureichen.

Rechtsöffnungsbegehren (Eidg. Formulare)  
Rechtsöffnungsbegehren (kant. Formulare)
Für die Beseitigung des Rechtsvorschlags.

  • Sind beim Bezirksgericht einzureichen.
 

Online-Dienste

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