

Grabenaufbruch
Aufbrucharbeiten auf öffentlichem Grund (Strassen, öffentliche Plätze etc.) benötigen eine Bewilligung durch die Gemeinde. Für Aufbrucharbeiten auf Grundstücken, die im Eigentum des Kantons oder dem Bund sind, wenden Sie sich bitte an: Tiefbauamt des Kanton Zürich Unterhaltsberzirk 12 Werkhof Betzholz 8340 Hinwil Tel. 043 843 10 80 oder ub12.tba@bd.zh.ch Für eine Aufbruchbewilligung benötigen wir das vollständig ausgefüllte Grabenaufbruchgesuchs-Formular sowie einen Situationsplan in dem der Baubereich eingezeichnet ist. Für die Bearbeitung des Gesuchs rechnen wir mit einer Behandlungsdauer von ca. 1 Woche. Online-DiensteMit der Nutzung des Onlineschalters akzeptieren Sie die in den detaillierten Nutzungsbedingungen enthaltenen Regeln. Der Schutz Ihrer Persönlichkeit ist uns wichtig. Aus diesem Grund werden die Daten verschlüsselt übermittelt (Datenschutz). Nutzungsbedingungen (.pdf, 142.6 kB).
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