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Für welche Bauten / Ausrüstungen ist eine Baubewilligung einzuholen?Nach oben
  • Neubauten (ab 2 m² Bodenfläche und 1.5 m Höhe)
  • Um- und Erweiterungsbauten (Beseitegen von Trennwänden zwischen Wohnräumen ist nicht Bewilligungspflcihtig)       
  • Nutzungsänderungen von baurechtlicher Bedeutung
  • Anlagen, Ausstattungen und Ausrüstungen
  • Wesentliche Geländeänderungen
  • Mauern, geschlossene Einfriedungen (ab 0,8 m Höhe)
  • Fahrzeugabstellplätze, Werk- und Lagerplätze
  • Reklameanlagen
  • Aussenantennen
  • Unterteilung von Grundstücken
[Bauabteilung]
Sind Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe steuerpflichtig?Nach oben
Nein.

Für die Mitarbeitenden der Steuerabteilung ist es hilfreich, wenn in der Steuererklärung unter der Rubrik «sonstige Einnahmen» der Texthinweis (ohne Angabe eines Betrages) steht, dass entweder Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe bezogen wurde. So erübrigt sich die Frage, wie eine Person ihren Lebensunterhalt bestreiten konnte.
Steuern: Bis wann muss ich die Steuererklärung einreichen?Nach oben
Bis spätestens 31. März 2013. Sie können die Frist jedoch selber verlängern.

Online-Formular Fristerstreckung
. [E-Mail Steueramt]
Steuern: Gibt es die Wegleitung und die Steuerformulare in Fremdsprachen?Nach oben
Nein. Es gibt nur eine Kurzfassung der Wegleitung zur Steuererklärung in englischer, französischer und italienischer Sprache.

Wegleitung Englisch
Wegleitung Französisch
Wegleitung Italienisch
. [E-Mail Steueramt]
Steuern: Ich bin quellenbesteuert. Wie kann ich die Verrechnungssteuer zurückfordern?Nach oben
Die Verrechnungssteuer kann mittels ergänzender Veranlagung zur Quellensteuer zurückgefordert werden. Die entsprechenden Formulare können beim Gemeindesteueramt verlangt werden.
Steuern: Ich habe einige Fragen zur Steuererklärungs-Software. Wo finde ich Antworten?Nach oben
Antworten zu den häufigsten Fragen zur Steuererklärungs-Software finden Sie hier:

Steuererklärung-Software
. [E-Mail Steueramt]
Steuern: Ich habe im Lotto gewonnen. Wo muss ich den Gewinn deklarieren?Nach oben
Der gesamte Gewinn muss im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis bei der Kolone 'Bruttoertrag' deklariert werden. Wenn auf dem Gewinn Verrechnungssteuer abgezogen wurde auf der Seite 'A'; wenn keine Verrechnungssteuer abgezogen wurde auf der Seite 'B'.

Der Lottogewinn wird zu 100% als Einkommen versteuert. Wenn Verrechnungssteuer abgezogen worden ist, wird dieser Betrag der Steuerrechnung des Folgejahres gutgeschrieben.
. [E-Mail Steueramt]
Steuern: Ich habe meine Steuererklärung mit der CD-Rom ausgefülllt. Was muss ich nun alles unterschreiben und einreichen?Nach oben
Datieren und unterschreiben Sie das Barcodeblatt, die PC-Steuererklärung und die weiteren PC-Ausdrucke an den dafür vorgesehenen Stellen.

Legen Sie die PC-Steuerformulare in die vorbeschriftete Originalsteuererklärung. Ebenso ist im Original das vorbeschriftete amtliche Formular ''Wertschriften- und Guthabenverzeichnis'' einzureichen.
. [E-Mail Steueramt]
Steuern: Ich habe seit Jahren unversteuertes Vermögen (Schwarzgeld) und möchte dieses dem Steueramt melden. Wie gehe ich vor?Nach oben
Stellen Sie alle Belege zusammen, woraus laufende Erträge (Einkommen) und Kontostände (Vermögen), jeweils für ein ganzes Jahr hervorgehen. Schreiben Sie einen Brief ans Kantonale Steueramt, worin Sie Ihr bisher unversteuertes Vermögen melden und legen Sie die Belege bei. Die Postadresse lautet:

Kantonales Steueramt Zürich, Dienstabteilung Spezialdienste, Bändliweg 21 Postfach, 8090 Zürich

Wenn das unversteuerte Vermögen im Zeitpunkt Ihres Schreibens dem Steueramt noch nicht bekannt ist und auch keine Untersuchungshandlungen in dieser Sache laufen, so wird Ihr Schreiben als Selbstanzeige behandelt. In diesem Fall beträgt die Busse lediglich 1/5 der hinterzogenen Steuern. Dies gegenüber einer Busse von 1/3 bis zum Dreifachen der hinterzogenen Steuern im Normalfall.

Auf den 1. Januar 2010 trat in der Schweiz eine sogenannte 'kleine Steueramnestie' in Kraft, welche zwei wesentliche Neuheiten brachte:

  • Wenn eine steuerpflichtige Person zum ersten Mal eine Steuerhinterziehung selbst anzeigt, wird auf eine Bestrafung verzichtet. Nachsteuern und Zinsen bleiben jedoch geschuldet.
  • Wenn Erben melden, dass ein Verstorbener nicht alle Steuerfaktoren korrekt deklariert hat, erfolgt die Nachbesteuerung dieser Werte nur für die drei letzten Jahre vor dem Tod, statt wie bisher für zehn Jahre.
Bitte stellen Sie dem Steueramt Wald ZH auch eine Kopie der Selbstanzeige zu, oder legen Sie eine Kopie Ihres Schreibens der Steuererklärung bei.
. [E-Mail Steueramt]
Steuern: Kann ich auch per E-Mail Einsprache gegen den definitiven Einschätzungsentscheid erheben?Nach oben
Nein. Die Einsprache muss schriftlich, mit eigenhändiger Originalunterschrift erfolgen.

Eine Einsprache per Fax ist auch nicht gültlig.

(gem. Verwaltungsgerichtsentscheid vom 25.10.2006.)
. [E-Mail Steueramt]
Steuern: Kann ich jetzt schon Akonto-Zahlungen leisten für meine Steuern vom nächsten Jahr?Nach oben
Die provisorische Steuerrechnung erhalten Sie jeweils spätestens Ende Mai.

Falls Sie es wünschen, können Sie bereits ab Januar mit Einzahlungen beginnen (jedoch nicht früher).
Diese Zahlungen werden dann bei der provisorischen Rechnung berücksichtigt.

Falls Sie Einzahlungsscheine wünschen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
. [E-Mail Steueramt]
Steuern: Wann erhalte ich meine provisorische Steuerrechnung 2013?Nach oben
Sie erhalten die provisorische Rechnung 2013 nachdem wir Ihre Steuererklärung 2012 bearbeitet haben; jedoch spätestens Anfang Juni 2013.

Wenn Sie die Steuererklärung 2012 bis Ende Mai 2013 einreichen, wird die provisorische Rechnung 2013 aufgrund der Faktoren der Steuererklärung 2012 erstellt.

Wenn Sie die Steuererklärung 2012 später einreichen, werden für die provisorische Rechnung 2013 die Faktoren gemäss Steuererklärung 2011 verwendet.
. [E-Mail Steueramt]
Steuern: Warum kann ich bei der provisorischen Rechnung 2013 keinen Skonto abziehen?Nach oben
Seit Einführung des neuen Steuergesetzes 1999 gilt ein neues Zinssystem: Alle Zahlungen, die Sie bis zum 30. September der entsprechenden Steuerperiode leisten, werden zu ihren Gunsten verzinst.
Bei Überweisungen, die nach dem 30. September bei uns eintreffen, wird Zins belastet.
Durch diese konsequente Verzinsung ist der Skonto hinfällig geworden.
Der Zinssatz beträgt im Kalenderjahr 2011 unverändert 2%. Neu, ab Kalenderjahr 2012 1,5%.
. [E-Mail Steueramt]
Steuern: Warum muss ich jetzt im Jahr 2013 die Einkünfte des Jahres 2012
versteuern, obwohl wir doch auf die Gegenwarts-Bemessung gewechselt haben?
Nach oben
Mit den Zahlen dieser Steuererklärung wird eine definitive Schlussrechnung für die Steuern 2012 erstellt, gleichzeitig werden sie für einen provisorischen Bezug für die Steuern 2013 verwendet.
. [E-Mail Steueramt]
Steuern: Was ist, wenn ich meine Steuererklärung aufgrund Krankheit, Alter oder Landesabwesenheit nicht selber unterschreiben kann?
Braucht es immer eine Vollmacht?
Nach oben
Grundsätzlich ist die Steuererklärung von der steuerpflichtigen Person persönlich zu unterzeichnen.

In der Praxis wird die Unterschrift des Vertreters bei Verhinderung der steuerpflichtigen Person wegen schwerer Krankheit oder Landesabwesenheit anerkannt.
Von einer Beanstandung der Unterschrift wird auch abgesehen, wenn das hohe Alter der steuerpflichtigen Person oder enge verwandtschaftliche Beziehungen zum Vertreter das Vertretungsverhältnis als natürlich erscheinen lassen.(vgl. Kommentar zum harmonisierten Zürcher Steuergesetz; §133, N 25)

Vollmacht

Fehlt es an einer schriftlichen Vollmacht, so darf ein Vertretungsverhältnis nur dann angenommen werden, wenn sich aus den Umständen eine eindeutige Willensäusserung der steuerpflichtigen Person auf Bevollmächtigung eines Dritten ergibt. (vgl. Kommentar zum harmonisierten Zürcher Steuergesetz; § 127, N 9)
Kann die Behörde aus den Umständen auf ein Vertretungsverhältnis schliessen, darf sie sich auf dessen Bestehen verlassen, muss es aber nicht. Sie ist demnach berechtigt, nicht aber verpflichtet, eine schriftliche Vollmacht zu verlangen. (vgl. Kommentar zum harmonisierten Zürcher Steuergesetz, §127, N10)
. [E-Mail Steueramt]
Steuern: Was muss ich unternehmen, wenn ich mich ins Ausland abmelden will?Nach oben
Melden Sie sich ca. 4 Wochen vor Ihrer Abreise bei uns. Wir werden Sie dann über den genauen Ablauf informieren.
. [E-Mail Steueramt]
Steuern: Welche steuerlichen Folgen hat eine Trennung vom Ehepartner?Nach oben
Beide Ehegatten sind rückwirkend auf den 01.01. des Trennungsjahres als Einzelperson steuerpflichtig.

Falls bereits eine gemeinsame provisorische Rechnung besteht, gilt diese nur noch für den Ehemann. Die Ehefrau erhält eine eigene Rechnung, welche auf einer Schätzung beruht. Es können aber auch genauere Angaben über die tatsächlichen Einkommensverhältnisse gemacht werden.

Sämtliche Zahlungen, die vor der Trennung an die gemeinsame Rechnung geleistet wurden, werden gemäss § 180 STG beiden Ehegatten je zur Hälfte gutgeschrieben. Das gleiche gilt auch für umgebuchte Steuerguthaben aus früheren Schlussrechnungen, die noch die gemeinsame Steuerpflicht betrafen. Falls eine andere Aufteilung gewünscht wird, muss eine schriftliche Mitteilung, von beiden Ehegatten unterschrieben, erfolgen.

Für ab Jahr 2007 registrierte Partnerschaften ist das Vorgehen genau gleich.
. [E-Mail Steueramt]
Steuern: Wer ist in der Gemeinde Wald ZH steuerpflichtig?Nach oben
Grundsätzlich sind Sie in der Gemeinde Wald ZH steuerpflichtig, wenn Sie:
• volljährig sind und Ihren Wohnsitz in der Gemeinde Wald ZH haben
• im Verlauf des Kalenderjahres von einem anderen Kanton oder vom Ausland in die Gemeinde Wald ZH gezogen sind und am
31. Dezember immer noch hier Wohnsitz haben
• im Verlauf des Kalenderjahres in eine andere zürcherische Gemeinde weggezogen sind. Diesfalls bleiben Sie bis Ende des Wegzugsjahres in der Gemeinde Wald ZH steuerpflichtig
• in der Gemeinde Wald ZH eine Liegenschaft besitzen oder an einer Liegenschaft beteiligt sind
• in der Gemeinde Wald ZH ein Geschäft betreiben
. [E-Mail Steueramt]
Steuern: Weshalb ist die Rechnung 2013 provisorisch und nicht definitiv?Nach oben
Im System, der Gegenwartsbemessung (seit 1999) wird die Steuer für das laufende Jahr schon in diesem Jahr erhoben. Die Veranlagung kann jedoch erst im nächsten Jahr (2014) definitiv vorgenommen werden, wenn die Steuererklärung für das Jahr 2013 eingereicht wird.

Die Rechnung für das Jahr 2013 ist daher nur vorläufig. Je nachdem ob sich das Einkommen/Vermögen entgegen der provisorischen Faktoren erhöht oder vermindert hat, erfolgt bei der definitiven Rechnung eine Nachzahlung oder Gutschrift.
. [E-Mail Steueramt]
Steuern: Wie gehe ich vor, wenn ich in Zahlungsschwierigkeiten gerate?Nach oben
Vereinbaren Sie mit uns eine Zahlungsabmachung.
Bitte beachten Sie aber, dass bei Ratenzahlungen und Stundungen die Zinsen zu Lasten des/der Steuerpflichtigen weiterlaufen.
. [E-Mail Steueramt]
Steuern: Wie gehe ich vor, wenn ich per 01.01.2013 mehr Lohn erhalte, bzw. weniger Lohn erhalte, und eine grosse Nachbelastung bzw. Rückzahlung verhindern möchte?Nach oben
Am besten melden Sie es Anfang Jahr telefonisch, persönlich oder schriftlich. Dann erstellen wir Ihre provisorische Steuerrechnung aufgrund Ihres mutmasslichen Einkommens 2013.
. [E-Mail Steueramt]
Steuern: Wie hoch sind die Zinssätze?Nach oben
Der Regierungsrat hat mit Beschluss vom 11.7.2007 und 9.11.2011 (ZStB Nr. 33/403) folgende Zinsen festgelegt:

• 1.5% Vergütungs- und Ausgleichszins (ab Kalenderjahr 2008 bis 2011 = 2%)
• 4.5% Verzugszinsen für nicht bezahlte, definitive Steuerrechnungen (ab dem 30. Tag nach Erhalt der Schlussrechnung)

Die Steuern 2013 sind am 30. September 2013 fällig. Zahlungen bis zur Fälligkeit werden zur Ihren Gunsten, Steuernachzahlungen zu Ihren Lasten verzinst (siehe Beilage zur provisorischen Zahlungseinladung). Steuerguthaben werden bis zur Auszahlung zu Ihren Gunsten verzinst.
Steuern: Wie kann ich die Verrechnungssteuer für die Erbengemeinschaft vom Todestag des Erblassers bis zur Erbteilung geltend machen?Nach oben
Dafür gibt es ein spezielles Formular (Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer in Erbfällen), welches beim Gemeindesteueramt bezogen werden kann und bei der Abteilung für Inventarkontrolle einzureichen ist.

Hier können Sie das Formular auch ausdrucken:
Formulare für die Steuererklärung
. [E-Mail Steueramt]
Steuern: Wie läuft es steuerlich, wenn ich vorübergehend im Ausland arbeite und dort Quellensteuer zahle, mich aber nicht ins Ausland abmelde sondern weiterhin in Waldwohnhaft bin?Nach oben
Es muss eine Steuererklärung mit sämtlichen Einkünften eingereicht werden. Also auch jene Einkünfte vom Ausland.
Legen Sie der Steuererklärung einen Nachweis über die bezahlten Quellensteuern bei.

Die genaue Prüfung erfolgt dann durch das Steueramt. [E-Mail Steueramt]
Steuern: Wie muss ich vorgehen, wenn ich meine Steuerdaten sperren lassen möchte?Nach oben
Wir benötigen von Ihnen ein schriftliches Gesuch.
Gesuch um Sperrung der Daten des Steuerregisters

Wenn von Dritten ein Steuerausweis von Ihnen beantragt wird, muss von diesen folgendes Formular ausgefüllt werden:

Gesuch um Ausstellung eines Steuerausweises bei Datensperre
. [E-Mail Steueramt]
Steuern: Wie werde ich besteuert, wenn ich im Jahr 2013 in eine andere zürcherische Gemeinde wegziehe, bzw. von einer anderen zürcherischen Gemeinde zuziehe?Nach oben
Sie werden für das ganze Jahr dort besteuert wo Sie am 01.01.2013 wohnhaft waren.
Z.B. Zuzug 10. Juli 2013 von Zürich nach Winterthur => Sie sind für das ganze Jahr 2013 in Zürich steuerpflichtig.

Bei einem Zu- / Wegzug ausserkantonal, ist man jeweils dort steuerpflichtig wo man am 31.12. wohnhaft ist.
. [E-Mail Steueramt]
Steuern: Wie werde ich besteuert, wenn ich im Jahr 2013 in einen anderen Kanton wegziehe, bzw. von einem anderen Kanton zuziehe?Nach oben
Sie werden für das ganze Jahr dort besteuert, wo Sie am 31.12.2013 wohnhaft sind. Allfällig bereits bezahlte Steuern und Verrechnungssteuern werden Ihnen ausbezahlt.

Anders ist es bei Zu- und Wegzügen innerhalb des Kantons Zürich. In diesen Fällen ist man jeweils dort steuerpflichtig, wo man am 01.01.2013 wohnhaft war.
. [E-Mail Steueramt]
Steuern: Wir haben im Jahr 2012 geheiratet. Ist es richtig, dass wir noch getrennt eine Steuererklärung 2012 ausfüllen müssen?Nach oben
Ja, denn Sie sind für das ganze Jahr 2012 noch getrennt steuerpflichtig. Aufgrund der Steuererklärung erhalten Sie getrennt eine definitive Rechnung 2012 und eine gemeinsame provisorische Rechnung 2013.

Für ab dem Jahr 2007 registrierte Partnerschaften ist das Vorgehen genau gleich.

Falls die gemeinsame provisorische Rechnung 2013 voraussichtlich stark von den effektiven Faktoren abweicht, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, damit die Rechnung angepasst werden kann.
. [E-Mail Steueramt]
Steuern: Wo erhalte ich die CD-ROM für das Ausfüllen der Steuererklärung?Nach oben
Sie können die CD-ROM gratis (solange Vorrat) beim Gemeindesteueramt oder bei der KDMZ, Kantonale Drucksachen- und Materialzentrale Zürich, gegen Vergütung der Versandkosten von CHF 6 beziehen.

Kantonale Drucksachen- und Materialzentrale Zürich, Räffelstrasse 32, 8090 Zürich
Tel.: 043 259 99 99, Fax: 043 259 99 98, E-Mail: info@kdmz.zh.ch,
Online-Shop


Es steht Ihnen auch gratis ein Download-Programm zur Verfügung, welches Sie bequem zu Hause installieren können:

Download-Version
. [E-Mail Steueramt]
Steuern: Wo kann ich ein Zahlungsabkommen oder eine Stundung für meine Bundessteuer-Rechnung vereinbaren? Wo erhalte ich Auskunft über meine Bundessteuer-Rechnung?Nach oben
Ein Antrag für ein Zahlungsabkommen oder eine Stundung kann online eingereicht werden. Auch ein Antrag für eine korrigierte provisorische Rechnung, oder eine Adressänderung sowie sonstige Mitteilungen können online veranlasst werden:

Bundessteuer

Telefonische Auskunft erhalten Sie unter 043 259 59 59
. [E-Mail Steueramt]
Was muss bei einem Todesfall alles erledigt werden?Nach oben
Die Antworten finden Sie hier.
Wer entfernt Bienenschwärme/Bienennester?Nach oben
Walter Ebnöther, Oberholz, Tel. 079 416 10 63
Robert Müdespacher, uf Rüti 2, Tel. 055 246 13 30
Wer ist bei Feuerbrand zuständig?Nach oben
Werner Hanhart, Tel. 055 246 43 38
Wer ist der Friedensrichter der Gemeinde Wald ZH?Nach oben
Ruedi Vontobel, Tel. 079 897 36 46 oder 055 246 40 25
Wer ist der Marktchef (Chilbi und Märkte)?Nach oben
Chilbi, Frühjahrs- und Herbstmarkt sind seit Jahrzehnten traditionelle Anlässe im Dorfzentrum von Wald. Organisiert werden die Markttage von Kurt Akermann, Verwalter der WVG Wald (Tel. 055 246 15 65 / info@wvgw.ch).
Wer ist für die Schrebergärten/Püntgärten zuständig?Nach oben
Paul Dütschler, Tel. 055 246 33 67
Wer ist Wildhüter/Jagdaufseher in Wald?Nach oben
Jagdrevier Wald-Hittenberg (Nr. 91) 
Rolf Wälle, Etzelstrasse 26, 8636 Wald
Tel. 055/ 266 20 50

Jagdrevier Wald-Bachtelberg (Nr. 92) 
Peter Grütter, Rütistrasse 44, 8636 Wald
Tel. Priv. 055/ 246 46 01
Tel. Gesch. 055/ 246 44 83

Jagdrevier Wald-Scheidegg (Nr. 93)
Emil Kindlimann jun., Sanatoriumstrasse 34, 8636 Wald
Tel. 079/ 502 76 58
Werden für Energetische Sanierungen Förderbeitrage ausbezahlt?Nach oben
Die Gemeinde Wald zahlt keine Beiträge für Energetische Sanierungen aus. Jedoch werden durch die EW Wald AG respektive durch das Gebäudeprogramm jenach Sanierung Förderbeiträge ausbezahlt .
Weitere Informationen erhalten Sie unter:

Wie erhalte ich einen Strafregisterauszug?Nach oben
Die Homepage ersehen Sie hier.
Wie muss ich vorgehen, dass ich das Walder Bürgerrecht erhalten kann?Nach oben
Melden Sie sich bei Mia Smit für ein Erstgespräch. Sie werden informiert, wie das Verfahren abläuft und auf was Sie achten müssen.
Sind die grundlegenden Voraussetzungen gegeben, dann werden Ihnen in der Präsidialabteilung die nötigen Unterlagen ausgehändigt. [Mia Smit]
Wo erhalte ich Beratung zum Thema Kompost?Nach oben
Die Gemeinde Wald bietet eine Kompostberatung an:
Heidi Diethelm, Tel. 055 246 18 19
Wo erhalte ich einen Grundbuchauszug?Nach oben
Beim Notariat Wald, Gartenstrasse 1c, Wald, Tel. 055 256 50 60
Wo erhalte Ich Informationen über freie Bauparzellen?Nach oben
Eine Liste mit freien Bauparzellen führt die Gemeinde nicht. Daher empfehlen wir Ihnen, dass Sie im GIS Wald oder über Immobilienplattformen nach freiem Bauland suchen. Für Fragen oder Hilfe bei der Suche, stehen Ihnen die Mitarbeiter der Bauabteilung gerne zur Verfügung.
  [Bauabteilung]
Wo finde ich die Eigentümer von Liegenschaften?Nach oben
Für Auskünfte über Eigentümer melden Sie sich bei der Bauabteilung Wald oder dem Notariat und Grundbuchamt Wald. [Bauabteilung]
Wo kann ich eine GA-Tageskarte Gemeinde der SBB beziehen?Nach oben
Sie können hier Tageskarten online reservieren. [Einwohnerkontrolle]
Wo kann ich meine Unterschrift beglaubigen lassen?Nach oben
Wo kann ich mich erkundigen, ob ich Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung (IPV) der Krankenkasse habe?Nach oben
Bei der Steuerabteilung.
Wo kann ich verstorbene Tiere abgeben?Nach oben
Wo kann man sich betr. Stipendien informieren?Nach oben
Erziehungsdirektion des Kantons Zürich, Tel. 043 259 96 80
Wo sind Abfallmarken erhältlich?Nach oben
Liste der Verkaufsstellen:
  • Gemeindehaus, Einwohnerkontrolle
  • Hauptsammelstelle Rütistrasse
  • Migros
  • Coop
  • Einige Detailhandelsgeschäfte
  • Landi