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Hinweis

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate der Gemeinde Wald ZH.

Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.statistik.zh.ch.

Die gesamten Resultate des Bundes finden Sie unter www.admin.ch.
 
Kontakt

Max Krieg, Gemeindeschreiber (gemeinde@wald.zh.ch)
 
Urnenöffnungszeiten

Sonntag 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr
 
Urnenstandort

Gemeindehaus Wald
Schulhaus Laupen
Schulhaus Ried
Schulhaus Hüebli
Schulhaus Hittenberg
Schulhaus Mettlen/Güntisberg
 
Bedingungen / Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
 
Brieflich abstimmen

B>Was ist zu beachten?
  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken oder es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben oder im Briefkasten an der Haupttüre des Gemeindehauses einwerfen. Der Brief muss spätestens am Abstimmungssonntag 11.00 Uhr beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 5 Arbeitstage!)

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist