

Hinweis
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate der Gemeinde Wald ZH. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.statistik.zh.ch. Die gesamten Resultate des Bundes finden Sie unter www.admin.ch. Urnenöffnungszeiten
Sonntag 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr Urnenstandort
Gemeindehaus Wald Schulhaus Laupen Schulhaus Ried Schulhaus Hüebli Schulhaus Hittenberg Schulhaus Mettlen/Güntisberg Bedingungen / Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Falls Sie den Stimmausweis verloren haben: Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen. Brieflich abstimmen
B>Was ist zu beachten?
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
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